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Schäuble halsstarrig
Heimliche Online-Durchsuchungen sind verfassungswidrig – das hat heute das Bundesverfassungericht entschieden und die höchst zweifelhafte Erlaubnis in Nordrhein-Westfalen zum verdeckten Ausspähen von Computern gekippt.
Was aber schert ein höchstrichterliches Urteil unseren Bundesinnenminister? Der Mann hat seine eigene Sicht der Dinge und beharrt in einer in Berlin abgegebenen Erklärung: “Das Gericht hat die grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Online-Durchsuchung als Ermittlungsmaßnahme anerkannt.“
Die Ephemeridenzeit fragt sich nun besorgt: Ist Herr Dr. Schäuble taub? Oder kann er etwa nicht lesen? Oder leidet er an sonstigen Defiziten wie schwerwiegendem Realitätsverlusten?
Gibt es denn in Berlin so gar keinen Arzt?
Nachtrag: Das merkwürdige Verhalten des Herrn Dr. S. ist aufgeklärt. Aufgrund der schallenden Ohrfeige, die ihm das Bundesverfassungsgericht gegeben hat, hört er derzeit nur sehr schlecht. Besserung wird aber nach Erstbefund wohl nur äußerst langsam eintreten.
Add comment Februar 27, 2008