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Bei Anruf Vertrag
Es gibt Seiten des Kapitalismus, die kann man mögen. Und es gibt welche, die sind weniger appetitlich.
Zur letzteren gehören jene Telefonquacksalber, die zunächst freundlichst in die Hörmuschel säuseln: „Guten Tag. Spreche ich mit der Ephemeridenzeit?“ Und wenn man ahnungslos-naiv bejaht, hat man wahlweise einen neuen Handyvertrag abgeschlossen oder die dreimonatige Teilnahme an einem Lotto-System besiegelt oder vier Tonnen Giftmüll aus Zentralafrika geordert. Rückgängig machen lässt sich dieser rechtskräftig geschlossene Vertrag nicht, auch der Nachweis, dass ein Verkaufsgespräch mit anschließender Handelseinigkeit rechtskräftig erfolgte, muss von keiner Seite nachgewiesen werden: Egal ob die zweijährige Tochter verzückt ‘jahaaaja’ ins Telefon gebrabbelt oder die 94-jährige grenzsenile Oma „hamambel-mambel-hamaaaamabelt“ hat.
Doch jetzt will unsere Bundesregierung knallhart durchgreifen! Man sieht sie schon, die halbkriminellen Telefon-Übersohrhauer, zittern und jammern. Denn Frau Zypries ruft ihnen zu, dass ab sofort Schluss mit lustig sei und winkt drohend mit einem Gesetzentwurf, der vorsieht, dass jeder Verbraucher nun in der Frist von 14 Tagen vom ‘per Telefon abgeschlossenen Vertrag’ zurücktreten kann.
Die Ephemeridenzeit ist nachgerade verzückt, und wird zukünftig jedwede Dienstreise und jedweden Urlaub auf maximal 13 Tage terminieren. Und überlegt sich bereits, wie sie das Klingelton-Abo ‘Karambajamba’, das vierzig Ausgaben lange Sammelheft ‘Die schönsten Panzer des 17. Jahrhunderts’ und die echt glaubhaft zertifizierten Eigentumsurkunden von zwei Asteroiden in der Galaxis 453-x-33 zurück geben kann.
Add comment März 11, 2008